Informationsrecht des Kommanditisten umfasst auch allgemeine Auskünfte

Das Informationsrecht des Kommanditisten einer Gesellschaft gegen den Komplementär ist jedenfalls bei Vorliegen eines wichtigen Grundes weiter zu verstehen als bisher angenommen. Es müssen dann nicht nur Auskünfte erteilt werden, die der Prüfung oder dem Verständnis des Jahresabschlusses dienen, sondern auch solche über die Geschäftsführung im Allgemeinen. Zudem sind in diesem Zusammenhang stehende Unterlagen bereitzustellen (BGH, Beschluss vom 14.6.2016 – II ZB 10/15 –).

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Der Abfindungsanspruch des scheidenden Gesellschafters einer GbR

Scheidet ein Gesellschafter aus einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) aus, räumt ihm das Gesetz einen Abfindungsanspruch gegen die Gesellschaft ein. Weitere Ansprüche gerichtet auf Ausgleich gegen die übrigen Gesellschafter der weiter existierenden GbR bestehen daneben nicht. Dies hat der BGH in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschieden (BGH Urteil v. 12. Juli 2016 – II ZR 74/14).

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